Honorar

Grundsätzlich sind unsere Angebote Selbstzahlerleistungen und werden mit 75 € je Stunde abgerechnet.

Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen für heilpraktische Leistungen

Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten im Allgemeinen nicht erstattet, da die heilpraktische Tätigkeit nicht selbstverständlich zum gesetzlichen Leistungsumfang gehört.

In Einzelfällen werden die Kosten übernommen. Für die Beantragung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist es hilfreich, folgende Unterlagen einzureichen:

  • die Bescheinigung / Überweisung eines Haus- oder Facharztes für Psychiatrie inkl. einer entsprechenden Diagnose,
  • ein Nachweis  darüber, dass man keinen erstattungsfähigen Therapieplatz mit einem Beginn innerhalb der nächsten 3 Monate bekommen hat  (3 protokollierte Kassen-Therapeuten-Anfragen sind nachzuweisen),
  • die Nennung eines Therapeuten mit der Erlaubnis der Heilkunde, der einen unmittelbaren Therapiebeginn sicherstellen kann. (Dies ist bei VITA LOFT durch den Nachweis “Heilpraktiker für Psychotherapie” gewährleistet)
    Sind diese Punkte erfüllt, müssen die Unterlagen bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden.
  • Bitte kontaktieren Sie uns, wenn wir Sie bei der Antragstellung unterstützen sollen!

Erstattung durch private Krankenkassen

Einige private Krankenkassen erstatten auf Antrag Heilpraktikerleistungen. Bitte stimmen Sie eine mögliche Antragstellung vor Beginn der Gespräche mit der Krankenkasse und uns ab.
Wir beraten Sie gern.